Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

Das Tätigkeitsmerkmal der zweiten Alternative der Entgeltgruppe S 14 Alt. 2 TVöD-BT-V/VKA setzt eine mit denen der ersten Alternative „gleichwertige“ Tätigkeit voraus. Dazu muss die Tätigkeit im Rahmen einer Gefahrenabwehr erforderlich sein. Es bedarf jedoch keiner der ersten Alternative der

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