An der Anwendbarkeit der tariflichen Regelungen zu den Tätigkeitsmerkmalen im Anhan zu Anlage C TVöD‑V/VKA hat sich durch das Inkrafttreten des Änderungstarifvertrags Nr. 11 zum TVÜ-VKA vom 29.04.2016 und der neuen Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA mit Wirkung zum 1.01.2017 in der Sache nichts geändert. Die maßgebenden Tätigkeitsmerkmale im
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