Amtsgericht

Die Werbesendung „Einkauf Aktuell“

Die Deutsche Post AG darf auch weiterhin die Werbesendung „Einkauf Aktuell“ verteilen. Wettbewerbsrechtliche Bedenken aufgrund von redaktionellen Beiträgen im „Einkauf Aktuell“ stehen dem nach Meinung des Bundesgerichtshofs nicht entgegen.

„Einkauf Aktuell“ ist eine Werbesendung, die neben dem Fernsehprogramm auch verschiedene

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Oberlandesgericht

Die Fernsehzeitung von der Post

Darf die Deutsche Post AG eine (Werbe-)Fernsehzeitschrift verlegen und (kostenlos) verteilen? Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hatte hierbei keine Bedenkung und wies die Unterlassungsklage eines Zeitschriftenverlages ab:

Das aus Art. 5 Abs. 1 GG abgeleitete Gebot, wonach der pressemäßigen Betätigung des

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