Auch wenn der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin festgestellt hat, dass der zur Ermittlung der Aufnahmekapazität im Studiengang Tiermedizin vorgesehene Krankenversorgungsabzug nicht mehr verfassungsgemäß ist, folgt daraus noch kein Zulassungsanspruch einer Studienbewerberin außerhalb der festgesetzten Kapazität.
So die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs
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