Mit der Anpassung eines Hotelaufnahmevertrages nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof in einem Fall zu befassen, in dem die Zimmerbuchung aus Anlass des Besuchs einer nach der Buchung abgesagten Großveranstaltung erfolgte (hier: Absage der
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