Der Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen steht eine Verurteilung durch ein türkisches Schwurgericht entgegen. So hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall eines in Deutschland lebenden Türken entschieden und die Ablehnung der Einbürgerung durch das Verwaltungsgericht Sigmaringen bestätigt. Seit 1973 hat der im Jahre 1950 geborene Türke seinen ständigen
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