Der Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen steht eine Verurteilung durch ein türkisches Schwurgericht entgegen.
So hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall eines in Deutschland lebenden Türken entschieden und die Ablehnung der Einbürgerung durch das Verwaltungsgericht Sigmaringen bestätigt. Seit
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