Corona-Verbote vor dem Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass auch zur nachträglichen Klärung der Verfassungsmäßigkeit außer Kraft getretener Verbote in den Corona-Verordnungen der Länder vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde der Rechtsweg der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle zu erschöpfen ist.

In der hier vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen -und nicht

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