Werbende Abbildungen auf der Startseite des Internetauftritts eines Tabakherstellers stellen eine unzulässige Tabakwerbung dar.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte ein Verbraucherschutzverband gegen einen mittelständischen Tabakhersteller geklagt, auf dessen Internetseite sich interessierte Nutzer über das Unternehmen informieren können,
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