Bundesfinanzhof (BFH)

Teilerledigung der Hauptsache

Eine Erledigung der Hauptsache ist nur dann gegeben, wenn ein außerprozessuales Ereignis nach Rechtshängigkeit eingetreten ist, das alle im Streit befindlichen Sachfragen -mithin das im Klageantrag zum Ausdruck gekommene Klagebegehren- gegenstandslos gemacht hat.

Merkmal eines derartigen Ereignisses ist, dass ein

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