Greift der Revisionskläger mit der unbeschränkt zulässigen Revision nicht nur die Hauptsacheentscheidung, sondern zugleich eine vom Berufungsgericht hinsichtlich eines anderen Teils des Streitgegenstands gemäß § 91a Abs. 1 ZPO getroffene Kostenentscheidung an, ist die Revision insgesamt statthaft.
Sie kann hinsichtlich
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