Die Bundesnetzagentur kann Entgelte für die Terminierung in ein Mobilfunknetz nicht im Wege einer Vergleichsmarktbetrachtung unter Rückgriff auf die Entgelte genehmigen, die sie gleichzeitig für nur einen anderen Mobilfunkbetreiber auf der Grundlage von diesem eingereichter Kostenunterlagen genehmigt hat.
In einem
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