Bei einer Reha-Klinik beträgt die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 38,5 Stunden, wenn die Klinik ein sonstiges Krankenhaus im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b bb TV-L ist.
Im hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall hat der Kläger
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