Die Zerstörung natürlicher Rückhalteflächen kann zwar bereits bei kleinräumigen Zerstörungen das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigen. Eine Zerstörung kann aber ausgeglichen werden.
Mit dieser Begründung blieb aktuell eine Klage gegen den Gewässerausbau des Dietenbachs in Freiburg i. Br. ohne Erfolg. Die
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