Der Eigentumserwerb an Grundstücken durch einen interkommunalen Zweckverband im Rahmen einer Umlegung ist nicht von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn der Zweckverband nicht als Eigentümer eines im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücks am Umlegungsverfahren teilgenommen hat. Der Grundstückserwerb des Zweckverbandes ist auch nicht
Artikel lesenSchlagwort: Umlegungsverfahren
Einwurf von Grundstücken des Privat- und Betriebsvermögens in ein Umlegungsverfahren
Die Betriebsvermögenseigenschaft eines in das Umlegungsverfahren eingeworfenen Grundstücks setzt sich nur insoweit an dem zugeteilten Grundstück fort, als dieses in Erfüllung des Sollanspruchs gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 BauGB zugeteilt wird. Werden Grundstücke des Privat- und des Betriebsvermögens in
Artikel lesen
Umlegungsbeschluss trotz unwirksamen Bebauungsplan
Ein Umlegungsbeschluss ist nicht schon deshalb unwirksam, weil der ihm zugrunde liegende Bebauungsplan rechtskräftig für unwirksam erklärt worden ist. Es ist ausreichend, dass ein neuer Aufstellungsbeschluss besteht, mit dem die ursprünglichen Planungsziele weiterverfolgt werden, wenn diese hinreichend verlässlich festgelegt sind.
Artikel lesen
Wertersatz für ein untergegangenes Grundstück
Geht Grundeigentum infolge eines Umlegungsverfahrens unter, richtet sich ein zuvor entstandener, auf Herausgabe des Eigentums gerichteter bereicherungsrechtlicher Anspruch nicht auf die Herausgabe der Ersatzgrundstücke, sondern auf Wertersatz.
Für den Bundesgerichtshof folgt aus § 818 Abs. 1 BGB nicht, dass sich
Artikel lesen
Abfindung nach Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans
Die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit eines Umlegungsplanes (§ 71 BauGB) steht einer gerichtlichen Überprüfung der Höhe der Abfindung nach § 59 Abs. 5 BauGB auch dann nicht entgegen, wenn sie im Umlegungsplan fehlerhaft als Wertausgleich nach § 59 Abs. 2 BauGB
Artikel lesen
Betriebsgrundstücke im Umlegungsverfahren
Die Betriebsvermögenseigenschaft eines in das Umlegungsverfahren eingebrachten Grundstücks setzt sich nur insoweit an dem zugeteilten Grundstück fort, als dieses in Erfüllung des Sollanspruchs gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 BauGB zugeteilt wird.
Die Zuordnung des den Sollanspruch übersteigenden ideellen
Artikel lesen