Verletztenrente und Hartz IV

Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe blieben jetzt zwei Verfassungsbeschwerden gegen die volle Anrechnung der Verletztenrente auf das Arbeitslosengeld II ohne Erfolg.

Nach § 9 Abs. 1 SGB II mindert Einkommen die Hilfebedürftigkeit und damit den Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Welche

Artikel lesen