Wehrübende Ärzte

Leistet ein selbständig tätiger Arzt eine Wehrübung ab, kann er eine Erstattung der Betriebsausgaben, die für seine Praxis während der Zeit seiner Abwesenheit anfallen, nach dem Unterhaltssicherungsgesetz nur dann verlangen, wenn in dieser Zeit in der Praxis keinerlei erwerbsbezogene Tätigkeiten

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