Wird einem Inkassobüro eine Inkassovollmacht erteilt, die das Inkassobüro berechtigt, alle Beitreibungsmaßnahmen, die bis zur restlosen Bezahlung der Forderungen des Auftraggebers erforderlich sind, einzuleiten, so gehört hierzu ausdrücklich auch, für den Auftraggeber in dessen Namen Rechtsanwälte mit dem Betreiben gerichtlicher Verfahren zu beauftragen, die sich aus dem Inkassoauftrag ergeben. Zu
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