Wird eine im Beschlusswege erlassene Verbotsverfügung vor einer förmlichen Parteizustellung formlos der Gegenseite übermittelt, führt dies noch nicht zu einem Vollstreckungsdruck, der die Schadensersatzpflicht nach § 945 ZPO auslösen kann.
Mit der Zustellung der mit Ordnungsmittelandrohung versehenen Unterlassungsverfügung muss der
Artikel lesen



