IKEA nur in Großstädten

Ein Ansiedlungsvorhaben von IKEA in Rastatt ist nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg raumordnerisch nicht zulässig, da das Vorhaben für Rastatt zu groß sei. Das Ansiedlungsvorhaben von IKEA in Rastatt ist danach mit den Zielen des Landesentwicklungsplans nicht vereinbar

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