Verfahrenskostenvorschuss oder Verfahrenskostenhilfe?

Der Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss setzt die Leistungsfähigkeit des Pflichtigen voraus; der Vorschuss kann auch in Raten erbracht werden. Besteht nur ein ratenweiser Vorschussanspruch, ist dem Vorschussberechtigten Verfahrenskostenhilfe mit entsprechender Ratenzahlungsanordnung zu bewilligen.

Der Realisierbarkeit des Vorschussanspruchs kann -soweit der Gesichtspunkt

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Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

Ein bedürftiger Beteiligter kann im Rahmen der Prüfung von Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nicht mehr auf einen Anspruch auf einen Verfahrenskostenvorschuss verwiesen werden, wenn das Verfahren abgeschlossen ist.

Im hier vorliegenden Fall des Oberlandesgerichts Stuttgart bringt das Gericht deutlich zum Ausdruck,

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