Arische Musikfraktion

Durch das Einfügen von Hakenkreuzen in eine Internetplattform wird ein Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zwar öffentlich verwendet (§ 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB). Wenn dies im Ausland (hier: in Tschechien) geschieht, fehlt es jedoch an dem Tatbestandsmerkmal der Inlandstat im

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