Die Verwendung des Hakenkreuzes auf einem Beitrag fällt unter die verbotene Verwendung der Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Das Gleiche kann für Abbildungen von Tätern des Nationalsozialismus gelten, wenn diese eine positive Einstellung zu der nationalsozialistischen Ideologie vermitteln. Mit dieser Begründung hat das Landgericht Osnabrück in dem hier vorliegenden Fall die Verurteilung
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