Ein Antrag auf Nachprüfung, der sich bei einer Auftraggebermehrheit nur gegen einen Auftraggeber richtet, ist unzulässig.
Mit dieser Entscheidung hat das Oberlandesgericht Naumburg die Beschwerde eines Konkurrenten verworfen, der die Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrages begehrte, der ohne vorherige Ausschreibung
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