Wird in einem Arbeitsvertrag des öffentlichen Dienstes die Geltung der entsprechenden Tarifverträge (hier: insbesondere des TV-L und des TVÜ-Länder) vereinbart, so ist im Zweifel davon auszugehen, dass eine ebenfalls im Arbeitsvertrag bezeichnete Entgeltgruppe eine lediglich deklaratorische Angabe darstellt.
In dem
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