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Grenzüberschreitender Versendungskauf

Bei einem grenzüberschreitenden Versendungskauf in das Ausland erfolgt die für einen Eigentumsübergang nach deutschem Recht erforderliche Besitzverschaffung am Kaufgegenstand in aller Regel erst mit dessen Ablieferung am Bestimmungsort. Wird der nach deutschem Recht im Inland eingeleitete Erwerbstatbestand bis zum Grenzübertritt

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Versand aus dem Ausland

Sitzen bei einem Versandkauf Käufer und Verkäufer in zwei verschiedenen EU-Ländern, so steht die Umsatzsteuer demjenigen Mitgliedsstaat zu, in dem die Lieferung als ausgeführt gilt. Dies ist regelmäßig das Land, in dem die Versendung erfolgt.

Eine Lieferung gilt dabei nach

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