Eine Krankenkasse kann nicht mit Erfolg die Aufhebung eines von einer Schiedsperson festgesetzten Vertrages zur hausarztzentrierten Versorgung geltend machen. Insoweit ist eine Klage bereits unzulässig, weil es sich bei dem Schiedsspruch nicht um einen Verwaltungsakt handelt. Auch kann die Krankenkasse
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