Keine Pille für die Pickel

Ein Arzt, der die Anti-Baby-Pille nur zur Behandlung von Akne verordnet hat, muss Regress an die gesetzliche Krankenkasse leisten. Mit dieser Begründung hat jetzt das Sozialgericht Düsseldorf die Klage eines Frauenarztes aus Euskirchen abgewiesen.

Nach Ansicht der Düsseldorfer Sozialrichter müssen

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