Der Spendensammelverein der Hisbollah

Das Verbot des in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Spendensammelvereins „Farben für Waisenkinder e.V.“, der die Shahid Stiftung („Märtyrer Stiftung“) im Libanon finanziell unterstützt hat, ist rechtmäßig. Dies hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Mit Verfügung des Bundesministeriums des Innern

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