Spätaussiedlereigenschaft in Altfällen

Auch in Altfällen beurteilt sich die Spätaussiedlereigenschaft nach der Rechtslage im Zeitpunkt der Übersiedlung

Das Begehren eines Ehegatten oder Abkömmlings eines Spätaussiedlers auf Ausstellung einer eigenen Spätaussiedlerbescheinigung ist grundsätzlich nach der Rechtslage im Zeitpunkt der Übersiedlung zu beurteilen. Die gesetzlichen

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