Verkehrsunfall

Kündigung einer Versicherung – und keine Bestätigung vom Versicherer

Ein Versicherungsvertrag endet aufgrund einer Kündigung des Versicherungsnehmers auch dann, wenn das Versicherungsunternehmen die Kündigung des Versicherungsnehmers nicht bestätigt.

In dem hier beim Oberlandesgericht Braunschweig anhängigen Rechtsstreit hatte die Versicherungsnehmerin bei der beklagten Versicherungsgesellschaft eine Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Weil

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Touristenfahrt auf dem Nürburgring

Das sogenannte „Freie Fahren“ auf der Nordschleife des Nürburgringes gilt als Touristenfahrt auf einer Rennstrecke und kann durch die Versicherungsbedingungen einer Kraftfahrzeugversicherung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.

So hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall eines auf der Nordschleife

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Abschleppkosten in der Vollkaskoversicherung

Ein Versicherungsnehmer hat gegenüber einer Vollkaskoversicherung keinen Aufwendungsersatzanspruch aus § 83 VVG hinsichtlich der Kosten einer Abschleppmaßnahme, wenn das versicherte Fahrzeug weitgehend zerstört ist und erkennbar über keinen relevanten Restwert mehr verfügt.

Ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 83 Abs. 1 VVG

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