Unterbringung in einer Entziehungsanstalt – und die verfahrensfremden Freiheitsstrafen

Sind neben einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zusätzlich verfahrensfremde Freiheitsstrafen zu vollstrecken, ist bei der Vollstreckungsreihenfolge eine Unterbrechung der Vollstreckung der verfahrensfremden Freiheitsstrafen bereits zum Halbstrafenzeitpunkt zum Anschlussvollzug der Maßregel in die Erwägungen einzubeziehen, wenn die ihnen zugrunde liegenden Taten

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