Bundesverwaltungsgericht

Arzthaftung – und die Vorerkrankungen

Soweit der Erwerbsschaden und die vermehrten Bedürfnisse des Geschädigten infolge einer bereits vorhandenen Erkrankung oder Disposition auch ohne das schadenstiftende Ereignis zu einem bestimmten Zeitpunkt ganz oder teilweise eingetreten wären, ist der Schaden dem Schädiger nicht zuzurechnen.

Rechtlich handelt es

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Gerichtsgebäude

Unfallfolge oder Vorerkrankung?

Auch wenn Menschen für Erkrankungen stets eine Ursache suchen und gerne meinen, bei fremd verschuldeten Unfällen fündig zu werden, so ist nicht jede Krankheit nach einem Unfall auf diesen zurückzuführen. Schadensersatz und Schmerzensgeld gibt es freilich nur für Unfallfolgen, nicht

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