Behandlungsgespräch

Der Warnstreik der Vertragsärzte – und ihre Sanktionierung durch die Kassenärztliche Vereinigung

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Vertragsarztes gegen die disziplinarrechtliche Sanktion eines „Warnstreiks“ durch die Kassenärztliche Vereinigung nicht zur Entscheidung angenommen:

Der Arzt ist Facharzt für Allgemeinmedizin und als Vertragsarzt zugelassen. Am 10.10.2012 schloss er nach entsprechender Ankündigung gegenüber der

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Schadensersatz wegen eines rechtswidrigen Warnstreiks

Wechselt ein Unternehmen während laufender Tarifvertragsverhandlungen innerhalb eines Arbeitgeberverbandes von einer Mitgliedschaft mit Tarifbindung in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) und informiert es die Gewerkschaft über diesen Statuswechsel, sind spätere gegen dieses Unternehmen gerichtete Arbeitskampfmaßnahmen zum Abschluss eines Verbandstarifvertrags unzulässig.

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