Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Vertragsarztes gegen die disziplinarrechtliche Sanktion eines „Warnstreiks“ durch die Kassenärztliche Vereinigung nicht zur Entscheidung angenommen:
Der Arzt ist Facharzt für Allgemeinmedizin und als Vertragsarzt zugelassen. Am 10.10.2012 schloss er nach entsprechender Ankündigung gegenüber der
Artikel lesen


