Verhandlungstisch

Widerrufsrecht und Stille Gesellschaft

Auch bei einer stillen Gesellschaft kann der stille Gesellschafter (z.B. beim Vorliegen einer Haustür- oder einer Teleabsatzsituation) seine Beitrittserklärung widerrufen. Dieser Widerruf hat nach den dann anwendbaren Regeln über die fehlerhafte Gesellschaft die Rechtsfolgen einer Kündigung, so dass der Vertragspartner

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