Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Reform des Untersuchungshaftrechts verabschiedet. Die Änderungen gehen überwiegend auf eine veränderte Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern nach der Föderalismusreform zurück. Den Bundesländern steht nach dieser Reform die Regelungskompetenz für das „Wie“, also für
Artikel lesen













































