Aus § 242 BGB folgt unter anderem der Grundsatz des Verbots widersprüchlichen Verhaltens („venire contra factum proprium„). Das Verbot widersprüchlichen Verhaltens als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben bildet eine allen Rechten, Rechtslagen und Rechtsnormen immanente Inhaltsbegrenzung.
Artikel lesen





