Der Gerichtshof der Europäischen Union muss klären, ob eine bereits erfüllte Rückkehrverpflichtung nach der späteren Wiedereinreise weiterhin als Grundlage einer Abschiebung dienen kann oder ob nach der Ablehnung eines Asylfolgeantrags eine neue Rückkehrentscheidung mit Ausreisefrist und Abschiebungsandrohung erforderlich ist.
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