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Heizkosten beim Wohnungseigentum

Der WEG-Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die Wohnungseigentümer umlegen, wie jetzt der Bundesgerichtshof klarstellte.

In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall wenden sich die Kläger, zwei Wohnungseigentümer, gegen die Jahresabrechnung des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dieser hatte

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