Kündigung – und die Zugangsvereitelung

Eine verkörperte Willenserklärung geht unter Anwesenden zu – und wird damit entsprechend § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wirksam, wenn sie durch Übergabe in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt. Es kommt nicht darauf an, ob der Empfänger die Verfügungsgewalt über das Schriftstück dauerhaft erlangt. Es genügt die Aushändigung und

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Der vereitelte Zugang des Kündigungsschreibens

Misslingt der Zugang eines Kündigungsschreibens, kann sich der Arbeitnehmer auf den Mangel des Zugangs nicht berufen, wenn er ihn treuwidrig vereitelt hat. Das ist dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer im Zuge der Bewerbung seinem späteren Arbeitgeber eine frühere Anschrift mitteilt und nach Abschluss des Arbeitsvertrages lediglich versteckt in allgemeiner

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Zugangsvereitelung durch Umzug?

Allein daraus, dass ein Beteiligter während eines Zwangsversteigerungsverfahrens, in dem mit Zustellungen zu rechnen ist, umzieht, ohne dem Vollstreckungsgericht eine neue Anschrift mitzuteilen oder einen Nachsendeantrag zu stellen, kann nicht geschlossen werden, dass er beabsichtigt, Zustellungen arglistig zu verhindern. Die Verpflichtung des Gerichts, Schriftstücke zuzustellen, entfällt nicht deshalb, weil ein

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