Keine Zusatzbeiträge bei der DAK

Auch die DAK darf nach Ansicht des Sozialgerichts Berlin die von ihr beschlossenen Zusatzbeiträge nicht von ihren Mitgliedern verlangen, da die Krankenkasse die ihr gegenüber ihren Mitgliedern obliegende Hinweispflicht auf das wegen der Erhebung des Zusatzbeitrags bestehende Sonderkündigungsrecht verletzt hat.

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Zusatzbeiträge bei der City BKK

Die – zwischenzeitlich geschlossene – City-BKK hat ihre Zusatzbeiträge nicht wirksam erhoben. Nach Ansicht des Sozialgerichts Berlin fehlt es hierfür an dem erforderlichen Hinweis auf das durch die Erhebung des Zusatzbeitrags bestehende Sonderkündigungsrecht. Diesen Hinweis hatte die City BKK bewusst

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