Im Sektor des Wirtschaftsstrafrechts lässt sich der Tatbestand der Untreue finden. Wer als Verteidiger einen solchen Fall annimmt, begibt sich in die Königsdisziplin. Sanktioniert wird die Untreue mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe. Handelt es sich um einen besonders schweren Fall, sehen die Richter von einer einfachen Freiheitsstrafe ab und können den Angeklagten bis zu zehn Jahre geben.
In den Medien kann man vielfach verfolgen, dass Straftaten dieser Art mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verhandelt werden. Somit ist die Strafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt. Das sind die Fakten, die man laut § 266 StGB wissen muss. Was umfasst die Untreue außerdem?
Wann liegt der Tatbestand der Untreue vor?
Die Definition der „Untreue“ gibt wieder, dass dieser Tatbestand vorliegt, wenn eine bevollmächtigte Person wissentliche fremdes Vermögen anderweitig verwendet oder sich aneignet. Das heißt, die bevollmächtigte Person missbraucht wissentlich die Verfügungsmacht.
Was sollte man über den Tatbestand wissen:
- Die Untreue ist ein Vermögensdelikt.
- Für den Tatbestand benötigt es immer eine Person, die eine Vollmacht besitzt.
- Diese Person muss über fremdes Vermögen bevollmächtigt sein.
- Die Schadenshöhe hat keinen Einfluss auf die Strafe.
- Es gibt einen Unterschied zwischen der Untreue und der Veruntreuung. Die Untreue braucht immer eine Bevollmächtigung als Grundlage. Bei der Veruntreuung kommt es zur Aneignung eines anvertrauen Gutes.
Untreue häufig in diesen Branchen und Personengruppen zu finden
Wie bereits angesprochen handelt es sich bei der Untreue immer um einen Vermögendelikt. Das heißt, es sind nur gewisse Personengruppen wirklich gefährdet. Denkbar sind Verfahren gegen Untreue bei Personengruppen, die das fremde Vermögen verwalten. Die Vorwürfe gegen Untreue sind meist gegen Unternehmen oder leitende Angestellte gerichtet. Privatpersonen kommen nur selten als Angeklagte vor. Im Fokus können also Geschäftsführer, Vorstände oder Beamte sein.
Vielfach sind auch Vermieter im Kreuz der Ermittlungen. Denn auch hier kann die Untreue erfolgen, wenn der Vermieter beispielsweise die Kautionen anderweitig verwendet, als vertraglich festgelegt.
Wie sollte man sich verhalten, wenn man einen Vorwurf wegen Untreue erhält?
In den meisten Fällen wird der Beschuldigte eine Beschuldigungsvorladung erhalten. Bleibt diese aus, erfolgt eine Durchsuchungsmaßnahme. Wichtig ist, dass man sich als Beschuldigter zurückhält und keine Aussagen tätigt. Wichtig ist es, sich vorab mit seinem Rechtsanwalt zu besprechen. Man ist nicht verpflichtet, eine Aussage bei der Polizei zu tätigen. Das ist vor allem bedeutsam, wenn man unschuldig ist. Ermöglichen Sie dem Anwalt, sich eine Einsicht in die Akte zu holen und somit ein weiteres Verfahren zu gestalten.
An welchen Rechtsanwalt kann man sich wenden?
Wichtig ist es, einen spezialisierten Anwalt zu besuchen. Eine Beratung kann oftmals mehr Aufschluss über den Tatbestand geben. Wenden kann man sich als Angeklagter natürlich an einen Anwalt für Strafrecht. Sinnvoller erscheint jedoch das Aufsuchen eines Anwalts, der sich um Wirtschaftsstrafrecht auskennt. Ein guter Anwalt kann sehr schnell eine Akteneinsicht erhalten und somit das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.
Welche Strafen bestehen bei Untreue?
Kommen wir noch einmal auf die Strafen zu sprechen. Grundlegend geht man davon aus, dass eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren erfolgen kann. In schweren Fällen kann der Richter eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren verhängen. Alles, was über die zwei Jahre Freiheitsstrafe geht, ist nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich kann eine Geldstrafe erfolgen. Wie hoch die Geldstrafe ist, kann nicht genau definiert werden. Außerdem ist das Gericht dazu fähig, eine Berufssperre zu verhängen, falls die Tat unter Missbrauch des Berufes erfolgt. Die Strafen sind unabhängig von der Höhe des Schadens, der entstanden ist. Aus diesem Grund lassen sich auch keine genauen weiteren Aussagen treffen.










