Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines PKW-Fahrers wegen versuchten Totschlags im Zusammenhang mit einer Straßenblockade durch Landwirte bestätigt.
Der Angeklagte befuhr mit seinem PKW am 8. Januar 2024 die B 72. Als er an der Weiterfahrt durch eine Straßenblockade von Landwirten gehindert wurde, die mit mehreren Traktoren die Fahrbahn versperrten, bremste er sein Fahrzeug ab und hielt zunächst an. Obwohl er erkannte, dass eine kollisionsfreie Durchfahrt zwischen den Traktoren nicht möglich war und sich in dem Bereich hinter den Zugmaschinen Personen bewegten, entschloss er sich, seine Fahrt fortzusetzen. Er beschleunigte seinen PKW und fuhr zwischen zwei Traktoren hindurch, wobei es zu Kontakten mit beiden Fahrzeugen kam. Anschließend fuhr er mit seinem Pkw den Nebenkläger von hinten an, der sich zu diesem Zeitpunkt zu Fuß von ihm wegbewegte. Der Nebenkläger wurde hierdurch auf die Motorhaube des Pkw des Angeklagten aufgeladen. Der Angeklagte bremste nach kurzer Fahrt stark ab, sodass der Nebenkläger vor sein Fahrzeug fiel. Sodann schob er den Nebenkläger mit seinem Pkw ca. sechs Meter über den Asphalt, bevor er ein Bein des Nebenklägers mit Vorder- und Hinterreifen seines Pkw überrollte. Der Nebenkläger wurde hierdurch erheblich verletzt. Der Angeklagte fuhr davon. Bei dem Anfahren des Nebenklägers und den Folgeereignissen nahm der Angeklagte billigend in Kauf, den Nebenkläger schwer oder auch tödlich zu verletzen.
Das Landgericht Oldenburg hat den Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr in Tatmehrheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sieben Monaten verurteilt1. Zudem hat es dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen, seinen Führerschein eingezogen und eine Sperre für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis von vier Jahren bestimmt. Darüber hinaus hat es Adhäsionsentscheidungen getroffen.
Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 3. Juli 2025 – 4 StR 136/25
- LG Oldenburg, Urteil vom 03.12.2024 – 5 Ks 1204 Js 1530/24 (17/24).[↩]










