Notwendige Verteidung wegen erforderlicher Akteneinsicht

Es liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 Abs. 2 StPO vor, wenn ohne die Kenntnis der Akten eine sachgerechte Verteidigung nicht möglich ist.

Notwendige Verteidung wegen erforderlicher Akteneinsicht

Kammergericht, Beschluss vom 14. Januar 2007 – (2) 1 Ss 438/07 (33/07)

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Bemessung der Akteneinsichtsgebühr