Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Weingesetzes vorgelegt, mit dem eine EU-Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation für Wein in nationales Recht umgesetzt werden soll. Hierdurch wird eine Umbenennung einiger Qualitäts- und Prädikatsstufen erfolgen.
Unter dem Begriff Qualitätswein fallen zukünftig die Qualitäts- und Prädikatweine bestimmter Anbaugebiete, die als „geschützte Ursprungsbezeichnung“ charakterisiert sind. Landweine sind künftig solche Weine, die aufgrund der Eintragung in das EU-Gemeinschaftsregister rechtlich geschützte Weine mit „geschützter geografischer Angabe“ sind.
Gestrichen wird dagegen die bisherige Bezeichnung „Tafelwein“. Hierfür gibt es zukünftig den „Landwein“.










