Aus für EU-Führerscheintourismus?

Der Bundesrat hat heute der „Dritten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung“ grundsätzlich zugestimmt, die der Bekämpfung des EU-Führerscheintourismuses dienen soll. Damit können zukünftig im Ausland erworbene Führerscheine abgelehnt werden, wenn erkennbar ist, dass ihren Inhabern zuvor die Fahrerlaubnis im Inland entzogen worden war – zum Beispiel wegen Alkohol- oder Drogenkonsums.

Aus für EU-Führerscheintourismus?

Nach der bisherigen Rechtsprechung des EuGH mussten solche ausländischen EU-Führerscheine nahezu ausnahmslos auch in Deutschland anerkannt werden. Damit konnten die „Führerscheintouristen“ die strengen deutschen Eignungsvorschriften und das eigentlich geltende Wohnsitzprinzip umgehen.

Der Bundesrat hat seine Zustimmung an zwei klarstellende Maßgaben geknüpft. Sie sollen unter anderem verhindern, dass Fahrerlaubnisse aus Drittstaaten unangemessen bevorzugt werden. Sofern die Bundesregierung die Änderungen akzeptiert, kann die Verordnung wie geplant zum 19. Januar 2009 in Kraft treten.

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