Fußballverletzung als Dienstunfall

Auch eine Verletzung bei einem Fußballturnier kann ein Dienstunfall sein.

Fußballverletzung als Dienstunfall

Die Teilnahme eines Beamten an einem Fußballturnier unterliegt dann dem Dienstunfallschutz, wenn sie im Zusammenhang mit dem Dienst des Beamten steht, vom Dienstvorgesetzten getragen wird und dienstlichen Interessen und Zwecken dient.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Trier jetzt der Klage eines Postbeamten auf Anerkennung eines Dienstunfalls stattgegeben:

Der Kläger, der als Paketzusteller im Raum Koblenz tätig ist, hatte am Vorrundenfußballspiel des jährlichen Brief-Cups des FC Deutsche Post teilgenommen und bei einem Sturz einen Bänderriss der rechten Schulter erlitten. Den daraufhin von ihm gestellten Antrag auf Anerkennung als Dienstunfall hat die beklagte Bundesrepublik abgelehnt. Zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht Trier nun meinte:

Bei dem Fußballspiel habe es sich um eine dienstliche Veranstaltung gehandelt, so das Verwaltungsgericht. Sie sei vom zuständigen Dienstvorgesetzten ausdrücklich gebilligt worden. Das Fußballturnier sei als Projekt der Deutschen Post ausgelegt, das ausschlaggebend dem dienstlichen Interesse der Motivation der Mitarbeiter diene und denen damit die Möglichkeit eingeräumt werden solle, „gemeinschaftlich im Sinne der Marke den Zusammenhalt, die Motivation und die Identifikation mit dem Unternehmen zu leben“. Der konkrete Veranstaltungszweck sei ausdrücklich darin begründet, die Mitarbeiter mit der Marke Deutsche Post zu identifizieren. Damit habe der Dienstherr die Strukturen vorgegeben. Zudem habe der Dienstherr die Teilnahme finanziert, sodass die Teilnahme am Spiel und mithin der erlittene Unfall insgesamt dem dienstlichen und nicht dem privaten Lebensbereich des Beamten zuzurechnen seien.

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 9. August 2011 – 1 K 283/11.TR –