Womit sich Richter beschäftigen müssen: Wie das Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen mitteilt, ist die Klage und der Eilantrag1 wegen der Tötung des „Redaktions-Schweins“ des Weser-Kurier zurückgenommen worden.

Gegen den Weser-Kurier und die Freie Hansestadt Bremen war beim Verwaltungsgericht ein Verfahren anhängig, mit denen ein in Bonn ansässiger Verein die Tötung eines Schweines verhindern wollte, das die Redaktion des Weser-Kurier im April erworben hat. Damit wurde unter dem Titel „Ein Schweineleben“ in den letzten Monaten berichtet, was es über die Schweinehaltung in Deutschland zu erzählen gab. Den Dioxin-Skandal hatte man in der Redaktion als Anlass genommen.
Nachdem durch das Gericht darauf hingewiesen worden ist, dass die Verfahren nicht zulässig waren, sind heute, am 20.September 2011 die Klage und der Eilantrag zurückgenommen worden. Private Unternehmen wie der Weser-Kurier können vor dem Verwaltungsgericht nur in Ausnahmefällen verklagt werden. Zudem besitzt der Verein nach der Verwaltungsgerichtsordnung nicht die Befugnis, Tierschutzinteressen gerichtlich geltend zu machen.
Die Verfahren sind damit beendet. In der Sache hat sich das Gericht mit dem Anliegen des Vereins nicht auseinandergesetzt.
- VerwG Bremen – 5K1211/11 und 5V1212/11[↩]