Die Überstellung einer syrischen Familie nach Polen

Eine bereits laufende Überstellung einer ausländischen Familie in ein anderes Land kann einstweilen gestoppt werden, wenn der Familie eine rechtzeitige Wahrnehmung ihrer Rechte nicht möglich gewesen ist. Sind die im einstweiligen Rechtsschutzverfahren seitens der Familie geltend gemachten Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Überstellung angesichts des hohen Eilbedürfnisses nicht hinreichend sicher zu prüfen, darf eine Überstellung zumindest bis zur mündlichen Verhandlung nicht erfolgen.

Die Überstellung einer syrischen Familie nach Polen

So hat das Verwaltungsgericht Trier in dem hier vorliegenden Fall einer im Westerwald lebenden syrischen Familie entschieden, deren Überstellung nach Polen bereits begonnen hatte. Ein 11jähriger Sohn der Familie hatte sich der Überstellung durch Flucht entzogen. Nach ihm wurde in der Folge im Rahmen einer größeren Aktion gesucht. Die Mutter durfte für die Zeit der Suche bleiben; mit der Überstellung des Vaters und der beiden anderen Kinder der Familie wurde begonnen.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Trier war die Überstellung abzubrechen, da die Bescheide den Betroffenen erst unmittelbar vor Durchführung der Überstellung bekannt gegeben worden seien und auch der Überstellungstermin dem Prozessbevollmächtigten nicht zuvor mitgeteilt worden sei, sodass der Familie eine rechtzeitige Wahrnehmung ihrer Rechte nicht möglich gewesen sei. Die im einstweiligen Rechtsschutzverfahren seitens der Familie geltend gemachten Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Überstellung nach Polen könnten angesichts des hohen Eilbedürfnisses nicht hinreichend sicher geprüft werden, sodass zumindest bis zur mündlichen Verhandlung, die für den 02. April 2013 terminiert ist, eine Überstellung nicht erfolgen dürfe.

Nachdem der Beschluss des Verwaltungsgerichts ergangen war, wurde die Überstellung des Vaters und der beiden Kinder alsdann abgebrochen. Der 11jährige Sohn wurde am Abend gefunden.

Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 19. März 2013