Der Freistaat Sachsen fördert künftig die Vereinstätigkeit von Verbänden der Opfer der SED-Diktatur und der sowjetischen Besatzungsmacht mit jährlich insgesamt 100.000 €. Die Sächsische Landesregierung hat jetzt eine entsprechende, bereits im Vorfeld mit den Opferverbänden abgestimmte Förderrichtlinie gebilligt. Danach können SED-Opferbände, die ihre Vereinstätigkeit auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen entfalten, hierfür einen Zuschuss in Gestalt einer Grundförderung von bis zu 1.000 € jährlich erhalten. Weitere Fördermittel in Höhe von bis zu 90 % der Aufwendungen erhalten die Verbände z. B. für die Beratung und Betreuung der Opfer bei der Bewältigung der Folgen der politischen Unterdrückung. Besonders gefördert werden insoweit auch Maßnahmen im Rahmen der historisch-politischen Bildung und Demokratieerziehung an Schulen, mit denen über die politische Verfolgung in der sowjetischen Besatzungszone und in der DDR aufgeklärt wird, sowie die Erstellung von Dokumentationen über diese Verfolgung.
Um die Verwaltungsentscheidung über die Aufteilung des zur Verfügung stehenden Fördervolumens qualifiziert und transparent treffen zu können, lässt sich das Staatsministerium der Justiz und für Europa im Bewilligungsverfahren durch einen Beirat beraten. Dieser wird vom Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Lutz Rathenow, geleitet. Ihm gehören neben Experten aus anderen Ministerien auch Vertreter der SED-Opferverbände an.











