Verfassungsbeschwerde – gegen die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde

Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung oder Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ist unzulässig.

Verfassungsbeschwerde – gegen die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gehören nicht zu den Akten öffentlicher Gewalt, die §?90 Abs.?1 BVerfGG meint; ihre Überprüfung unter dem Gesichtspunkt einer Grundrechtsverletzung würde dem Wesen dieser Entscheidungen widersprechen1.

Das gilt auch, soweit gemäß § 93b BVerfG die Kammer anstelle des Bundesverfassungsgerichts entscheidet2.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 3. Juni 2019 – 2 BvR 910/19

  1. grundlegend BVerfGE 1, 89, 90; vgl. ferner BVerfG, Beschluss vom 25.10.1990 – 2 BvR 1388/90, Rn.?2[]
  2. vgl. BVerfGE 7, 241, 243; 18, 37, 38 und 440; 19, 88, 90[]

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