Gemeinnützigkeit eines Wettbewerbsvereins

Ein Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ist nicht gemeinnützig, wenn seine Satzung nicht ausschließt, dass er vornehmlich zur Wahrung der gewerblichen Interessen seiner unternehmerisch tätigen Mitglieder tätig wird.

Gemeinnützigkeit eines Wettbewerbsvereins

Bundesfinanzhof, Urteil vom 6. Oktober 2009 – I R 55/08