In der heutigen digitalen Welt spielen Bewertungen auf der weltweit größten Suchmaschine Google eine wichtige Rolle für Unternehmen. Kundenbewertungen können helfen, das Vertrauen von potenziellen Kunden zu gewinnen oder aber auch Schaden anrichten, wenn negative Bewertungen auftreten. Die weltweit größte Plattform, auf der Kunden ihre Erfahrungen teilen können, ist Google Maps. Wenn negative Google Bewertungen Ihr Unternehmen beeinträchtigen, möchten Sie möglicherweise wissen, wie Sie diese löschen können.
Zum Glück gibt es Hoffnung! Es besteht bei fast jeder Google Bewertung die Möglichkeit, diese einem Prüfverfahren zu unterziehen. Mit den richtigen Argumenten kann man Google dazu zwingen, nahezu jede Bewertung auf Fake-Kunden und unwahre Angaben überprüfen zu lassen. Dieses Verfahren dauert maximal 14 Tage und führt in sehr vielen Fällen zur Löschung der Bewertung. Wenn sich die Verfasser der Bewertungen im Prüfverfahren nicht oder nicht ausreichend äußern, ist Google rechtlich zur Löschung der Bewertungen verpflichtet.
Wie kann man als Unternehmen Google Bewertungen löschen lassen?
Google Bewertungen lässt man am besten mit einem spezialisierten Anwalt löschen, denn der Prüfvorgang bei Google und bereits die anfängliche Beanstandung bietet verschiedene Fallstricke, die eine erfolgreiche Löschung, wenn man es falsch angeht, zunichtemachen können. Google muss eine Bewertung nur prüfen und dann gegebenenfalls löschen, wenn sie mit den richtigen Gründen als rechtswidrig dort eingereicht wird. Der Portalbetreiber wird sicher nicht tätig
Zunächst muss geprüft werden, aus welchem Grund die Bewertung überhaupt rechtswidrig ist. Verstößt eine Bewertung gegen die Google-Richtlinien oder gegen geltendes Recht, können Unternehmen diese angreifen. Hierzu zählt auch die Tatsache, ob es sich bei dem Bewertenden überhaupt um einen Kunden oder jemanden handelt, der mit den bewerteten Unternehmen eine Erfahrung gemacht hat.
Nach Prüfung der möglichen Rechtswidrigkeit einer Google Bewertung gilt es, ein juristisch korrekt formuliertes Beanstandungsschreiben bzw. eine korrekte Beschwerde bei Google einzureichen. Hierbei sei bemerkt, dass diese Tätigkeit für Kunden eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung darstellt, die ausschließlich von in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten durchgeführt werden darf. Viele der selbst ernannten Löschdienstleister, die man bei einer Google-Suche findet, erfüllen diese Voraussetzungen nicht.
Recht auf freie Meinungsäußerung – Wo ist die Grenze?
Wenn man erwägt, dass man eine Google Bewertung löschen lassen will, stößt man im Internet oft auf den Begriff der Meinungsfreiheit. Man fragt sich, ob das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht grundsätzlich vom Grundgesetz geschützt ist und eine Löschung von Google Rezensionen überhaupt möglich und rechtens ist. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist nicht absolut und findet seine Grenzen insbesondere dort, wo der Bewertende unwahre Tatsachen behauptet. Niemand muss sich die Verbreitung von unwahren Tatsachenbehauptungen über sein Unternehmen gefallen lassen. Sofern die unwahren Tatsachenbehauptungen ehrenrührig werden, könnten die Bewertungen sogar Straftatbestände wie üble Nachrede oder Verleumdung erfüllen. Insofern spielt der Wahrheitsgehalt der Aussagen in der Bewertung eine wesentliche Rolle. Hierbei ist noch zu beachten, dass die Betroffenen oft Meinungen und Tatsachenbehauptungen durcheinanderbringen. Meinungsäußerungen können überhaupt nicht falsch oder richtig sein, sodass man immer prüfen muss, wenn man eine Google Bewertung löschen lassen möchte, ob die Bewertung insgesamt eine unwahre Tatsachenbehauptung oder eine zulässige Meinungsäußerung darstellt.
Kann man Google-Bewertungen wegen Rufmord löschen lassen?
Oft wird irrtümlich angenommen, es gäbe einen speziellen Löschgrund, der sich Rufmord nennt. Selbstverständlich ist jede negative Bewertung rufschädigend, jedoch ist nicht jede dieser schädigenden Rezensionen rechtswidrig. Letztendlich wird immer das Recht auf Meinungsfreiheit des Bewerters gegen das Persönlichkeitsrecht des bewerteten Unternehmens gegeneinander abgewogen. In der Praxis kommt es sehr selten vor, dass reine Meinungsäußerungen unzulässig sind, weil hier dann die Grenze der Schmähkritik erreicht sein müsste. Bei der Schmähkritik handelt es sich um eine unzulässige Meinungsäußerung, bei der der einzige Zweck der Aussage die persönliche Denunzierung des bewerteten Unternehmens ist und keine Auseinandersetzung in der Sache mehr erfolgt.
Sollte man Bewertungen kommentieren?
Die Kommentierung einer Google Bewertung bringt nur eines, nämlich Schwierigkeiten. Kommentiert beispielsweise ein Arzt eine Bewertung, kann er sich strafbar machen, weil er seine ärztliche Schweigepflicht verletzt. Abgesehen von einer strafbaren Handlung können Kommentare unter Google Bewertungen auch dazu führen, dass Google nicht mehr verpflichtet ist, die Bewertung überhaupt zu prüfen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn das bewertete Unternehmen sich in seinem Kommentar mit dem konkreten Fall auseinandersetzt, den dann kann der Kundenkontakt nicht mehr ernsthaft bestritten werden. Letztendlich sollte man die Löschung einer Google Bewertung immer einer Kommentierung zunächst vorziehen, schließlich verbessert sich eine Gesamtbewertung auf Google Maps nur, wenn die man die Google Bewertung löschen lässt. Eine Kommentierung kann eine schlechte Bewertung rein rechnerisch bzw. mathematisch nicht neutralisieren, vielmehr zieht jede negative Sternebewertung die Gesamtbewertung massiv nach unten.
Zusammenfassung: Wann ist eine Google Bewertung rechtswidrig?
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Möglichkeit, schlechte Google-Bewertungen löschen zu lassen, immer vom Einzelfall abhängt. Grundsätzlich kann man sehr viele negative Google Bewertung löschen lassen und es ist bei fast allen Bewertungen möglich, diese jedenfalls zu beanstanden. Voraussetzung ist immer, dass die Möglichkeit besteht, dass die Bewertung rechtswidrig ist. Rechtswidrigkeitsgründe ergeben sich aus einem fehlenden Kundenkontakt, unwahren Tatsachenbehauptungen oder Verstößen gegen die Google Richtlinien für Rezensionen.
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