Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf mit neuen Regelungen zur Registrierung und Beaufsichtigung von Anlageberatern in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, mit dem Defizite bei der Anlageberatung behoben werden sollen, die in der aktuellen Finanzkrise sichtbar wurden.

Registrierungspflicht auch für angestellte Berater
Um Anleger vor falscher Beratung zu schützen, sollen inländische Banken und Finanzdienstleistungsinstitute ihre Anlageberater künftig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) registrieren müssen. Das gilt auch für Vertriebsverantwortliche und so genannte Compliance-Beauftragte. Außerdem müssen die Institute die angemessene Qualifikation ihrer Mitarbeiter bestätigen. Die Bafin kann einem Unternehmen künftig den Einsatz von Mitarbeitern zeitweise untersagen, bei schwerwiegenden Verstößen sogar bis zu zwei Jahren. Ferner kann die Behörde Falschberatung mit Bußgeldern ahnen.
Produktinformationen als Beipackzettel
Desweiteren sollen alle Finanzinstitute verpflichtet werden, für private Kunden Produktinformationsblätter herauszugeben. Kurz und verständlich sollen diese „Beipackzettel“ zu Geldanlagen über die wesentlichen Eigenschaften des Finanzproduktes aufklären. Anleger sollen, so die Ankündigung, vor allem auch die Risiken von Bankprodukten besser erkennen können.
Die einheitliche Gestaltung dieser Produktinformationen soll nach Inkrafttreten des Gesetzes von der Bundesregierung in einer Rechtsverordnung konkretisiert werden.
Ob diese Maßnahmen wirklich was nützen oder nur Augenwischerei sind? Zweifel sind angebracht. Eine ausführliche Beratungs- und Belehrungspflicht gilt bereits heute – Kurze „Beipackzettel“ können hier u.U. sogar zur einem Rückschritt im Anlegerschutz führen.
Und dass die Registrierungspflicht zu einer ansteigenden Beraterqualifikation führt, ist wohl nur ein Wunschtraum. Denn ein Problem bleibt auch danach bestehen: Die Berater sind Angestellte der Bank und werden auch weiterhin oftmals die Produkte ihres Arbeitgebers oder die für sie oder ihren Arbeitgeber provisionsträchtigsten Produkte empfehlen.