Die meisten deutschen Haustierbesitzer legen Wert auf eine artgerechte, hochwertige Ernährung ihrer Vierbeiner. Um Tiere vor minderwertigem Futter zu schützen und Krankheiten zu vermeiden, wurden entsprechende gesetzliche Maßnahmen geschaffen, die als Basis bei der Herstellung von Tierfutter dienen.
Inhaltsübersicht
Gentechnik ist in Deutschland nicht erlaubt[↑]
Gentechnik ist demnach in allen Lebensmitteln, unabhängig davon, ob diese für Mensch oder Tier verarbeitet werden, unzulässig. Gentechnisch veränderte Nahrungsmittel dürfen in Deutschland nicht verkauft werden. Mit dem tierischen Nebenprodukterecht wird die Weiterverwendung tierischer Materialien geregelt. Dabei werden tierische Nebenprodukte in drei Kategorien unterteilt. In die Kategorie 1 entfallen Tierkörper und Körperteile, die eventuell mit Krankheitserregern infiziert sind, zu denen beispielsweise BSE zählt. Entsprechendes Material darf nicht zur Herstellung von Tiernahrung verwendet werden. Zum Kategorie-2-Material gehören mit Rückständen belastete Tierkörper und -teile sowie Gülle. Diese Bestandteile dürfen keinesfalls verfüttert oder zur Herstellung von Tierfutter verwendet werden. Gemäß der geltenden Vorschriften wird das entsprechende Material umgehend beseitigt.

Herstellung von Tierfutter ausschließlich aus zugelassenen Bestandteilen[↑]
Tierfutter darf ausschließlich aus Kategorie-3-Material hergestellt werden. Dieses Material stammt von gesunden Schlachttieren und wird meist aus Tierkörperteilen, die für Menschen ungeeignet sind, gewonnen. Diese Bestandteile gelten als sicher und eignen sich zur Produktion der Tiernahrung. Meistens wird Tierfutter aus Innereien wie Lunge, Herz und Hoden von Schlachttieren hergestellt. Während diese Körperteile in vielen Ländern als Delikatessen gelten, würden die Menschen in Deutschland diese Teile nicht essen. Auch andere Körperteile, wie Geflügelköpfe und Borsten, die nicht den Ansprüchen „menschlicher“ Nahrungsmittel genügen, werden zur Herstellung von Tierfutter genutzt. Doch nicht nur die Produktion von Tierfutter, sondern auch die Herstellung von Arzneimitteln für Tiere sind gesetzlich geregelt, um die Tiere zu schützen.
Tiermedizin verschreibt der Tierarzt[↑]
Die vom Tierarzt verwendeten Medikamente werden ebenfalls in drei Kategorien eingeteilt. Dabei gibt es für Tiere ebenso verschreibungspflichtige Medikamente, die nicht freiverkäuflich sind, sondern nur durch einen Tierarzt verordnet werden dürfen. Zu den verschreibungspflichtigen Mitteln zählen Produkte wie Antibiotika und Medizin, die Wirkstoffe in hoch konzentrierter Form enthält. Auch Tiermedizin, die Nebenwirkungen hervorrufen kann, ist immer verschreibungspflichtig, denn schließlich kann nur der Tierarzt beurteilen, ob das Medikament für das entsprechende Tier geeignet ist. Zur zweiten Kategorie zählen apothekenpflichtige Arzneimittel, die der Tierhalter ohne Rezept in der Apotheke oder beim Tierarzt erwerben kann.
Medikamente bei Haustieren sparsam einsetzen[↑]
Da diese Medikamente nur über eine geringe Wirkstoffkonzentration verfügen, haben sie meist weniger Nebenwirkungen als verschreibungspflichtige Arzneimittel. Zur dritten Kategorie zählen freiverkäufliche tiermedizinische Produkte, die in der Regel in Zoogeschäften verkauft werden. Diese Arzneimittel wurden vom Hersteller geprüft und stellen bei richtiger Anwendung keine Gefahr für Haustiere dar. Weitere Informationen zu Gesetzen und interessante Neuigkeiten für Haustierbesitzer gibt es auf www.haustier-news.de. Tierhalter sollten Medikamente bei ihrem Haustier möglichst sparsam und vorsichtig einsetzen. Der Stoffwechsel eines Tieres funktioniert in vielen Bereichen anders als der menschliche Stoffwechsel. Deshalb dürfen Haustiere keinesfalls mit humanmedizinischen Medikamenten behandelt werden, da dabei das Risiko einer Vergiftung besteht. Über die Notwendigkeit einer medizinische Therapie bei Haustieren sollte ausschließlich der Tierarzt entscheiden.










